Das heißt wer sich in elternzeit oder im erholungsurlaub befindet hat keinen gesetzlichen anspruch auf sonderurlaub hochzeit. Ein gesetzlicher anspruch auf sonderurlaub wegen einer hochzeit ob der eigenen oder der eines nahen angehörigen gibt es in aller regel nicht. Als arbeitnehmer sollte man den chef so früh wie möglich über die hochzeit informieren und die urlaubstage besprechen.
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